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OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1408
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll
Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).
- OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung …
dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408;… Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.